Der Bundesrat hat das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz am Freitag gebilligt. BW-Innenminister Strobl hält das Gesetz für ein "Bürokratiemonstrum" mit negativen Effekten.
Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene passieren lassen. Damit kann die Teil-Legalisierung der Droge zum 1. April in Kraft treten. Nur vier Länder stimmten am Freitag dafür, den Vermittlungsausschuss anzurufen: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und das Saarland.
Trotz vieler Kritikpunkte enthielten sich alle anderen Bundesländer bis auf Sachsen bei der Frage, ob das Gesetz zu Nachverhandlungen in den Vermittlungsausschuss geschickt werden soll. Das Cannabis-Gesetz war nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer hätte es aber zumindest abbremsen können. Der Freistaat Sachsen stimmte entgegen den Regeln nicht einheitlich, sein Votum wurde daher für ungültig erklärt.
Wer sich zukünftig einen Shopping-Alltag nach niederländischem oder kanadischem Vorbild vorgestellt hat, wird enttäuscht: Anders als ursprünglich geplant, wird es in Deutschland zunächst keine Geschäfte geben, die Cannabis verkaufen. Auch Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten sollen weiterhin verboten bleiben, ebenso wie Kuchen, Cookies oder Öle mit Cannabis und die Vermischung mit Tabak, Alkohol oder anderen Aromen.
Keine Geschäfte, außer in Modellregionen - das heißt für die meisten Gegenden in Deutschland: Gras gibt es ausschließlich über sogenannte Cannabis-Clubs oder "Cannabis Social Clubs" mit jeweils bis zu 500 Mitgliedern. Die Clubs sind neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle.
Auch wer nur ab und zu kifft und nicht mehr bei Dealern kaufen will, muss einem Cannabis-Club beitreten, denn: Man kann die Droge nicht von einem anderen Clubmitglied bekommen, weil Weitergabe und Verkauf an Jugendliche und an Erwachsene weiterhin verboten sind.
Vereinsmitglieder können bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten, Personen zwischen 18 und 21 Jahren bis zu 30 Gramm - mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Finanziert wird der Anbau im Verein über Mitgliedsbeiträge - ein Verkauf im klassischen Sinne ist das also nicht.
Dealen bleibt strafbar, für alle. Einige Strafen werden verschärft, mit dem Ziel, den Jugendschutz zu verstärken. So wird etwa der Verkauf von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.
Wer fälschlicherweise denkt, er könne nach der Teil-Legalisierung Cannabis zum Eigenkonsum in niederländischen Coffeeshops kaufen und mit nach Deutschland nehmen, der irrt! Die Einfuhr ist weiter nicht erlaubt. Darauf weist die Polizei in der Grafschaft Bentheim hin, die an der deutsch-niederländischen Grenze liegt.
Wem die Mitgliedschaft im Club zu umständlich ist, kann selbst anbauen: Privat dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen angebaut werden.
Die Samen oder Stecklinge dafür kann man in einem Cannabis-Club erwerben - auch als Nicht-Mitglied. Die Regeln für den Betrieb dieser Vereine treten am 1. Juli in Kraft.